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Satzung

Satzung des Fördervereins der Inselschule Töplitz e.V.
Mittelbruchweg, 14542 Werder/Havel, OT Töplitz
eingtr. Nr.1102 im Register des Amtsgerichtes Potsdam
vom 09.11.2005

 

§1 Vereinsbezeichnung

Der Verein führt den Namen "Förderverein der Inselschule Töplitz e.V."
Er ist als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein hat seinen Sitz in 14542 Werder/Havel, OT Töplitz.

Zweck des Vereins:
Der Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Veranstaltung von Konzerten und künstlerischer Darbietungen sowie durch die Organisation von Schulfesten.

§2 Der Verein ist selbstlos tätig

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3 Haushalt und Finanzen

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
1. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2. Die zur Erfüllung des Vereinszweckes notwendigen Mittel werden bestritten aus:
Mitgliedsbeiträgen und Erträgen des Vereinsvermögens, Spenden, sonstige Zuwendungen und Einnahmen, Projektmitteln der öffentlichen Hand und zweckgebundenen Mitteln.
Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Im Beitrittsjahr wird der Jahresbeitrag im Beitrittsmonat fällig. In den Folgejahren zu Beginn des Schuljahres im Zeitraum vom 1. August bis 30. November. Es ist jedem Mitglied freigestellt, auch Beiträge zu entrichten, die über den Mindestbetrag hinausgehen.
Die Mittel dürfen nur den gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben dienen und hierzu auch angesammelt werden, die Verwaltungsausgaben sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.

§4 Es darf keine Person durch Ausgaben

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Fördervereins sind neben den Gründungsmitgliedern alle natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften, Verbände, Unternehmen und Organisationen, die eine Beitrittserklärung zum Verein abgegeben haben und bereit sind, die Vereinszwecke zu unterstützen bzw. aktiv im Verein mitzuwirken.

2. Mit der Abgabe der Beitrittserklärung zum Verein, mit welcher die Vereinsziele anerkannt werden, beginnt die Mitgliedschaft.
Die Aufnahme kann durch den Vorstand aus wichtigem Grunde abgelehnt werden.
Eine derart ausnahmsweise Ablehnung bedarf der Zustimmung der turnusmäßig nachfolgenden Mitgliederversammlung.

3. Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mit deren Tod, im übrigen nach schriftlicher Kündigung, sowie bei Ausschluss aus dem Verein aus wichtigem Grunde. Die schriftliche Kündigung eines Mitgliedes kann zum Ende des laufenden Geschäftsjahres (01.08. bis 31.07. eines Jahres) gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Der Ausschluss kann auf Beschluss des Vorstandes aus wichtigem Grunde, insbesondere wegen Verstoßes gegen die Interessen des Vereins erklärt werden. Das auszuschließende Mitglied hat binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses über den Ausschluss das Beschwerderecht gegenüber dem Vorstand. Die endgültige Entscheidung über den Ausschluss obliegt dann der nächst folgenden Mitgliederversammlung.

§6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt.
Zum Vorstand gehören 5 Mitglieder. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte Vorsitzenden und Stellvertreter. Darüber hinaus gehören zum Vorstand der Kassenführer und der Schriftführer.
Der Schulleiter ist Kraft seines Amtes Mitglied des Vorstandes, sofern er nicht durch Rücktritt aus dem Vorstand ausgeschieden ist.

§7 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal pro Jahr statt. Der Vorstand beruft durch schriftliche Einladung mit der Frist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung die Versammlung ein.
Wenn ein Drittel der Mitglieder des Vereins eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen, so ist der Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen, sowie unter Angabe der Tagesordnung zur Einberufung verpflichtet.
2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl der vier Vorstandsmitglieder, die für die Funktionen Vorsitzender, Stellvertreter, Kassenführer und Schriftführer kandidieren,
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
- Entgegennahme des Jahresberichtes sowie Entlastung des Vorstandes einschließlich des Kassenprüfers.
- Aufnahme bzw. Ausschluss von Mitgliedern,
- Beratung des Vorstandes in Fragen grundsätzlicher Bedeutung.

3. Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer für jeweils zwei Jahre, dessen Aufgabe es ist, nach Abschluss des Geschäftsjahres, die ordnungsgemäße Führung des Kassengeschäftes zu überprüfen und die Richtigkeit durch Unterschrift zu bestätigen. Er berichtet der Mitgliederversammlung über das Ergebnis und schlägt die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers vor.
4. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der/die Vorstandsvorsitzende bzw. sein Stellvertreter.
5. Beschlussfähigkeit/ Beschlussfassung
Die Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig, wenn hierzu ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn mindestens zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind.
Zum Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

§8 Der Vorstand

1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Rahmen der Satzung, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind lt.§26 BGB nur gemeinsam zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt. In Kassengeschäften ist der Vorsitzende zusammen mit dem Kassenführer vertretungsberechtigt.
2. Der Vorstand erstellt die Richtlinien zur Unterstützung der Inselschule Töplitz, den Jahresbericht, sowie die Jahresabschlussrechnung.
3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
4. Vor Ablauf ihrer Amtszeit können die Vorstandsmitglieder nur dann von der Mitgliederversammlung abberufen werden, wenn in der selben Versammlung das abzuberufende Vorstandsmitglied durch Wahl eines neuen ersetzt werden kann.
5. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder erfolgt ehrenamtlich.

§9 Anfallberechtigung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Bildung und Erziehung, welche von der letzten Mitgliederversammlung des Vereins benannt wird.

Gegründet in Töplitz am 10.11.1992

gezeichnet:
Margit Rosin, Vorsitzende des Fördervereins
Ralf Gutschmidt, Stellvertretender Vorsitzender

geändert gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 14.11.2000
gezeichnet:
Dr. Christine Idler, Vorsitzende des Fördervereins des Fördervereins
Margarete Kaufmann-Bühler, Stellvertretende Vorsitzende

geändert gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 7.11.2002
gezeichnet:
Dr. Christine Idler, Vorsitzende des Fördervereins des Fördervereins
Marianne Goerdeler, Stellvertretende Vorsitzende

geändert gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 09.11.2005
gezeichnet:
Astrid Grunewald-Feskorn, Vorsitzende des Fördervereins des Fördervereins
Frank Kügler, Stellvertretender Vorsitzender